Beschwerdeverfahren der Brand Gruppe


Willkommen beim Beschwerdeverfahren der Brand Gruppe für Hinweise gemäß §§ 8 und 9 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes („LkSG“).  Mit der Einführung dieses Beschwerdeverfahrens erfüllen wir bereits heute unsere künftigen Verpflichtungen aus dem LkSG.
 
  Wir möchten Ihnen die Möglichkeit geben, uns auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette hinweisen zu können. Darüber hinaus bietet das Beschwerdeverfahren auch die Möglichkeit Hinweise zu sonstigen Verstößen mit Bezug auf Wirtschaftskriminalität und Informationssicherheit zu geben.


 Von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie von unseren Geschäftspartnern erwarten wir ein verantwortungsbewusstes und verlässliches Handeln. Gesetzliche Bestimmungen, verbindliche Regelungen, Richtlinien und Verträge müssen eingehalten werden. Alle Personen, die im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette unseres Unternehmens potenziell von Menschenrechts-, Umweltverletzungen oder sonstigen Verstößen betroffen sind, können entsprechende Beobachtungen an uns zu melden. Ihre Hinweise können auch dazu dienen, Verstößen frühzeitig entgegenzuwirken.
 
 Dieses Beschwerdeverfahren ist Teil unseres Compliance-Managements und dient dazu, Hinweise auf Verstöße innerhalb der Brand Gruppe – auch anonym – melden zu können.


 Alle Meldungen werden vertraulich behandelt.
 
 

Das Beschwerdeverfahren darf jedoch nicht dazu verwendet werden, bewusst falsche bzw. verleumderische Hinweise oder Informationen abzugeben. Bitte nutzen Sie das System daher verantwortungsbewusst.
 
 Insgesamt bietet uns das Beschwerdeverfahren die Möglichkeit, Feedback zur Wirksamkeit unseres Risikomanagements sowie einzelner Sorgfaltsprozesse zu erhalten. 
 
 Sie können entscheiden, ob Sie Ihren Hinweis anonym abgeben oder uns Ihre Kontaktdaten nennen. Da wir für eine offene und vertrauensvolle Kommunikation stehen, würden wir es begrüßen, wenn Sie Ihre Identität offenlegen. Dies erleichtert uns die Klärung des Sachverhalts. Wenn Sie anonym bleiben und dennoch zur Aufklärung des Vorfalls beitragen möchten, gibt es die Möglichkeit der einfachen Einrichtung eines geschützten „Postfachs“. Über dieses elektronische Postfach können wir Ihnen Rückfragen stellen. Auf diese Weise können Sie auch ohne Angabe Ihres Namens helfen, den Vorfall aufzuklären.
 
 
 Was passiert nach dem Eingang eines Hinweises?
 
 1. Eingang der Beschwerde oder des Hinweises
 2. Prüfung der Beschwerde oder des Hinweises
 3. Klärung des Sachverhalts
 4. Erarbeitung einer Lösung mit der hinweisgebenden Person
 5. Abhilfemaßnahmen
 6. Überprüfung und Abschluss
 7. Wirksamkeitsüberprüfung
 
 Für die Aufnahme und die Bearbeitung eingehender Beschwerden und Hinweise haben wir die Firma Compliance Beratung + Service GmbH („Hinweisgeberexperte“)   beauftragt. Der Hinweisgeberexperte steht Ihnen zur Verfügung für Ihre Beschwerden gemäß LkSG.
 
 Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Hinweise abgeben – aber wo?

 Bitte kontaktieren Sie den Hinweisgeberexperten über einen der folgenden Kanäle.
 
 ONLINE FORMULAR (möglich sowohl anonym als auch mit Namensangabe). Bitte fahren Sie hierfür fort, indem Sie den "HINWEIS GEBEN" Button klicken.

 
 E-MAIL: info@hinweisgeberexperte.de
POST: Compliance Beratung + Service GmbH, Hinweismanagement Beschwerdeverfahren, Maximilianstraße 24, 80539 München.

 
 Vielen Dank.
 
 Zur Meldung von Verstößen nutzen Sie bitte die Funktion „Hinweis geben“.

Wie unser Hinweisgebersystem Sie schützt

  • Das System ist wie ein Schließfach, von zwei Seiten zugänglich.
  • Ihre Angaben und Dateien werden verschlüsselt übermittelt.
  • Wir erheben und erhalten keinerlei Daten zu Ihrer Identifizierung.
  • Eine technische Rückverfolgung zu Ihnen ist nicht möglich.